Es gibt eine neue unterstützenswerte Petition: Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes. Hierdurch soll eine Vorstufe gesetzlich festgelegt werden, die verhindert, dass sich Abmahnung zu einem eigenständigen Geschäft entwickeln. Der Petitionstext lautet wie folgt:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Hinzu kommt die Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 05.01.2010.
Bild: CC by-nc-nd – sualk61
